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Statistische Anmerkungen zu den Papsturkunden Lucius`III., Urbans III. und Gregors VIII. (1181 - 1187)

Von Stefan Hirschmann

 

Als im Jahre 1851 die erste Edition der von PHILIPP JAFFÉ zusammengestellten Regesta pontificum Romanorum erschien, wies das Werk etwa 600 Urkunden aus, die unter den Päpsten Lucius III, Urban III. und Gregor VIII. die päpstliche Kanzlei verließen. Bereits drei Jahrzehnte später, nachdem die Regesten zwischenzeitlich in der zweiten Auflage unter der Regie von WILHELM WATTENBACH ergänzt worden waren, fanden sich für den gleichen Zeitraum schon fast 1600 Urkunden. Aber erst das von PAUL FRIDOLIN KEHR 1896 ins Leben gerufene Göttinger Papsturkundenwerk mit seinen Vorarbeiten für England, Frankreich, Niederland , Spanien, Portugal und den lateinischen Osten nahm sich der Aufgabe der systematischen Durchforstung nahezu aller europäischen Archive an. Dies ermöglichte zusammen mit den ebenfalls von KEHR gegründeten neuen Regesta pontificum Romanorum, deren Bände für Italien nahezu vollständig, für Deutschland etwa zur Hälfte vorliegen, eine Zusammenstellung von nochmals der gleichen Anzahl von Papsturkunden für die Jahre 1181-1187. So zählen wir heute, 100 Jahre nachdem KEHR der königlichen Gesellschaft der Wissenschaften zu Göttingen seinen Plan einer Edition der Papsturkunden bis zum Jahre 1198 vorgelegt hat, 3213 Urkunden für den genannten Zeitraum - und ein Ende ist noch nicht in Sicht. Die Bewältigung solch immer größer werdender Massen kann heute durch den Einsatz moderner Medien entscheidend vereinfacht werden. Das Ziel der im folgenden kurz zusammengefassten Untersuchung ist eine Auswertung des gesammelten Materials mittels einer Datenbank. Die Produktionsstatistik sollte nicht Einzelfragen, sondern generelle Trends klären. Jede Urkunde wurde nach Möglichkeit auf Datum, Ausstellungsort, Initium, Überlieferungsform, Urkundenform und Empfänger bzw. Adressat untersucht. Aufgrund der Möglichkeit der Sortierung nach verschiedenen Gesichtspunkten und der schnellen Ermittlung einzelner Stücke, bestand berechtigte Hoffnung auf neue Erkenntnisse.

I

Die letzte Bearbeitung des päpstlichen Itinerars mit Hilfe aller erreichbaren Quellen durch PFAFF liegt mittlerweile 16 Jahre zurück. Zwischenzeitlich ließen sich bislang noch bestehende Lücken ergänzen, so dass sich das Itinerar der Kurie in den Jahren 1181-1187 etwas detaillierter darbietet: Nach der Wahl (1. September 1181) und Konsekration (6. September 1181) von Lucius III. in Velletri kehrte die Kurie am 2. November 1181 in den Lateran zurück. Dort blieb sie - mit Ausnahme des Aufenthalts in Sankt Peter (17. November - 19. Dezember 1181) - bis zum 11. März 1182, um dann erneut nach Velletri aufzubrechen, wo sie wieder seit dem 17. März urkundete. Am 6. Juni 1183 wurde die letzte Urkunde in Velletri ausgestellt, ehe Lucius III. nach mehrwöchigem Aufenthalt in Segni (17. Juni 1183 - 5. September 1183) längere Zeit in Anagni (7. September 1183 - 23. März 1184 ) weilte. Von dort ging es weiter durch Etrurien und Umbrien auf der Via Flaminia über Veroli (27. März - 29. Mai 1184), Sora (31. Mai), Salino (8. Juni), San Flaviano (10. Juni), Castri (13. Juni), an die Adriaküste nach Potenza (14. Juni), Umana (15. Juni) und Ancona (17. Juni). Von dort zog die Kurie weiter über die Via Aemilia nach Rimini (22. - 24. Juni), Cesena (26. Juni) und Faenza (29. Juni), um sich dann für eine kurze Zeit in Bologna (4. Juli - 8. Juli) aufzuhalten. Nach einigen weiteren Aufenthalten in Modena (12. - 14. Juli) und Carpi (15. Juli) zog der Papst, nachdem er den Po wohl an Mantua vorbei überschritten hatte, schließlich in Verona ein, wo er sich mit Kaiser Friedrich I. traf. Hier blieb die Kurie auch über den Tod Lucius` III. (25. November 1185) hinaus. Die Stadt bot optimale Verkehrsbedingungen durch ihre Lage am Brennerausgang und besonderen Schutz aufgrund ihrer maßgeblichen Rolle im Lombardischen Bund. Fast die gesamte Pontifikatsdauer verbrachte auch Urban III. in Verona (25. November 1185 - 22. September 1187). Dennoch hat die Kurie wohl nicht mit einem 38monatigen Aufenthalt in Verona gerechnet, als sie die Stadt am 22. Juli 1184 betrat. Dies lässt schon die Tatsache erkennen, dass die Hälfte der Kardinäle ihre Geschäfte weiter in Rom betrieben, wo sie auf die Rückkehr des Papstes warteten und von wo sie erst im Frühling 1186, nachdem die Kurie also schon fast zwei Jahre in Verona geweilt hatte, in die Stadt an der Etsch nachzogen. Kurz vor seinem Tod verließ Urban III. die Stadt. Am 22. September 1187 ist er zuletzt in Verona nachweisbar. Dann verliert sich seine Spur. Erst 11 Tage später erreichte die Kurie Ferrara, wo Urban III. noch 12 Urkunden ausstellen ließ, bevor er am 20. Oktober 1187 starb. Ihm folgte am 21. Oktober 1187 der bisherige Kanzler Albert von Morra als Gregor VIII. auf den apostolischen Stuhl. Ein rastloses Umherziehen kennzeichnet sein nur 57 Tage dauerndes Pontifikat. In diesen Tagen zog die römische Kurie - wohl in der Absicht, wieder nach Rom zu gelangen - von Ferrara (3. Oktober - 16. November 1187) durch Bologna (18. - 20. November) und Modena (22. November), dann wieder über die Via Aemilia nach Reggio nell` Emilia (24. November) und Parma (26. - 29. November), nach Süden, das Tarotal aufwärts über Fornovo di Taro (30. November), den Apenninpass am Monte Bardone (1. Dezember) überquerend nach Lucca (7. - 9. Dezember), ehe der Papst erschöpft am 17. Dezember 1187, nach achttägigem Aufenthalt (10. - 17. Dezember), in Pisa starb. Sein Nachfolger Clemens III. schaffte endlich am 11. Februar 1188 , nach sechs Jahren, die Rückkehr nach Rom in den Lateranpalast.
Mit Hilfe des Itinerars lässt sich auch leicht feststellen, welche Reisegeschwindigkeit die römische Kurie an den Tag legte und welche Entfernungen sie imstande war zurückzulegen. Demnach bewältigten der Papst und seine zahlreichen Begleiter etwa zwischen 15 und 30 Kilometer täglich. Dass die Kurie die etwas weniger als 60 km lange Strecke von Ferrara bis Bologna in nur zwei Tagen schaffte, entsprach nicht der täglichen Durchschnitts-geschwindigkeit. Wahrscheinlich lag diese wohl eher unter 20 Kilometer. Denn für die Strecke Parma-Lucca (ca. 130 km) benötigte der Papst 8 Tage, was etwas mehr als 16 Kilometern täglich entspricht, für die Strecke Ferrara-Lucca (ca. 285 km) 16 Tage (= 18 Tageskilometer). Hierin inbegriffen ist zwar die Überquerung des Apennin am Monte Bardone, aber auch ohne größere Geländeschwierigkeiten erreichte man kaum mehr als 20 Kilometer täglich. Für den Weg von Ferrara nach Parma (ca. 155 km), der über die alte Römerstraße, die Via Aemilia, führte, brauchte Gregor VIII. beispielsweise acht Tage. Dies entspricht immer noch einer Reisegeschwindigkeit von weniger als 20 Tageskilometern.

II.

Eine Erfassung der Urkundenüberlieferung wird durch die noch nicht vollständig abgeschlossene Herausgabe aller Papsturkunden und die daraus folgende Notwendigkeit, auf zum Teil Jahrhunderte alte Editionen zurückzugreifen, deren Angaben oftmals unvollständig oder überholt sind, nicht unwesentlich erschwert. Andererseits erweist sich die Frage der terminologischen Differenzierung als problematisch. Dies zeigt sich insbesondere bei den Kopien (Kopialbuch, Kopiar, Chartular, Diplomatar, Traditionsbuch, Privilegienbuch, Tumbo, Transsumpt, Vidimus, Insert, Abschrift usw.). Aus diesem Grund war es vorteilhaft, alle entsprechenden Termini unter dem Sammelbegriff „Kopien“ zusammenzufassen. Daneben erfolgte die Einteilung in Deperdita , Fälschungen und Originale. Original überliefert sind 820 Urkunden, was 25, 5 % entspricht. Mit 1350 Kopien (= 42 %), 654 Deperdita (= 20, 4 %) und 27 Fälschungen (= 0, 8 %) bleiben 362 Urkunden ohne jegliche Angabe bezüglich der Überlieferungsform (= 11, 3 %). Der Anteil der Fälschungen unter den Papsturkunden zwischen 1181 und 1187 liegt mit 0,8 % erwartungsgemäß nicht sonderlich hoch. Während wir beispielsweise für Leo III. (795-816) noch einen Anteil von 30 % Fälschungen haben , unter Benedikt VIII. (1012-1024) immerhin noch 10,4 % , geht der Anteil im 12. Jahrhundert deutlich und nahezu kontinuierlich zurück. Bei Innocenz II. (1130-1143) liegt der Anteil der Fälschungen bereits bei 1,3% , unter Hadrian IV. (1154-1159) bei 1,25 % , und bis zum Ende des 12. Jahrhunderts sinkt er auf unter 1 %. Bei den Kaiserdiplomen lässt sich eine vergleichbare Tendenz erkennen: Unter Karl dem Großen (768-814) liegt der Anteil gefälschter Urkunden bei 35 %, unter Otto I. (936-973) schon unter 10 %, bei Friedrich I. (1152-1190) bei rund 4 % und für das 13. und 14. Jahrhundert lässt sich nur noch ein Anteil von 1 % und weniger feststellen. Der relativ hohe Anteil vollständiger Abschriften und Originale bei den Papsturkunden ist auf den besonderen Rang dieser Urkundengattung im Bewusstsein des mittelalterlichen Menschen und auf die allgemein zunehmende Wertschätzung schriftlicher Rechtsfixierung zurückzuführen. Die feierlichen Privilegien hatten vor Gericht eine hohe Rechtsgültigkeit und wurden daher besonders sorgfältig aufbewahrt. Zudem war ein „Archivierungsbewusstsein“ gerade in den klösterlichen und kirchlichen Bereichen in der Regel bereits deutlich ausgeprägt. Hingegen dürfte die Verlustquote besonders bei den Delegationsmandaten, die im übrigen beinahe die Hälfte aller Deperdita bilden , aufgrund ihrer zeitlich begrenzten Rechtswirksamkeit ziemlich hoch liegen. Sie wurden mit dem Abschluss des Verfahrens bedeutungslos. Auch ist der Verlust einer unbestimmten Anzahl von Briefen an weltliche Herrscher und Einladungen zu großen Kirchenversammlungen für die Geistlichkeit, deren Erhaltung schon aufgrund des minderen Materials und der vorrübergehenden Bedeutung unter schlechten Vorzeichen stand, in Rechnung zu stellen. Aus diesem Grund dürfte der Anteil der unwiederbringlich verlorenen Urkunden, von denen wir heute keine Kenntnis mehr haben, wohl immer noch bei schätzungsweise zwei Dritteln liegen, denn was uns an Papsturkunden aus der Empfängerüberlieferung bekannt ist, stellt nur einen Teil dessen dar, was die päpstliche Kanzlei wirklich verlassen hat.

III.

Für die Untersuchung der jährlichen Urkundenproduktion zwischen 1181 und 1187 wurden alle Fälschungen ausgeschlossen. Auch jene Urkunden, die nicht eindeutig zu datieren sind oder keinem bestimmten Papst zugewiesen werden können, sind nicht berücksichtigt. Aufgrund dieser Einschränkungen basiert die Untersuchung auf insgesamt 3182 Urkunden, die sich wie folgt verteilen: 1990 für Lucius III., 1045 für Urban III. und 147 für Gregor VIII. Von annähernd zwei Dritteln der Urkunden ist das genaue Ausstellungsjahr bekannt, wobei sich häufig die Erkenntnisse zum Itinerar als sehr hilfreich erwiesen haben. Berücksichtigt man zunächst den Pontifikatsantritt Lucius`III. im Jahr 1181 und rechnet die Zahl der Urkunden mit exakter Jahresdatierung (81 in 4 Monaten) auf das restliche Jahr verteilt hoch, ergibt sich ein annähernd gleicher Wert wie für das Jahr 1183 (264). Dagegen wurden sowohl 1182 (327) als auch 1184 (390) wesentlich mehr Urkunden ausgestellt. Dieses hohe Niveau lässt sich auch für das Jahr 1185 feststellen. In diesem sind für Lucius III. 301 und für Urban III. immerhin noch 36 Urkunden nachzuweisen. Auch die Urkundenproduktion des Jahres 1186 (358) steht noch in einer gewissen Kontinuität zu den Vorjahren. Einen besonderen Einschnitt bildet hingegen das Jahr 1187. Für den Zeitabschnitt bis zum Tod Urbans III. (20. Oktober) sind nur 142 Stücke nachweisbar. Dagegen zählt man in den 57 Tagen des Pontifikats Gregors VIII. allein 147 Urkunden. Verteilt man zusätzlich die Stücke, die nicht eindeutig einem Jahr zugewiesen werden können noch anteilsmäßig auf den Zeitraum, dem sie zugeordnet sind, ergibt sich indessen ein ganz ähnliches Bild. Während 1182 (459,7) die Produktion gegenüber den beiden Vorjahren etwas anzieht und 1183 (387,3) wieder geringfügig zurückgeht, erfolgt 1184 mit der Ankunft des Papstes in Verona ein sprunghafter Anstieg, der unter Urban III. anhält (1186; 591,3) und unter Gregor VIII. im Jahr 1187 seinen Höhepunkt erreicht. Auch die Entwicklung der durchschnittlichen monatlichen Urkundenproduktion deckt sich mit dieser Beobachtung: Bei Lucius III. lag sie bei 39, bei Urban III. bereits bei 45 und bei Gregor VIII. schließlich bei 74 Urkunden. Mit mehr als zwei (überlieferten) Urkunden pro Tag unter Gregor VIII. scheint die päpstliche Kanzlei des 12. Jahrhunderts an die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit gestoßen zu sein, denn es kam in der Folge unter Clemens III. wie unter Coelestin III. zu einem deutlichen Rückgang der Urkundenproduktion. Bereits am 18. November 1187 hatte Gregor VIII. Maßnahmen zur Reduzierung der Arbeitslast ergriffen. Clemens III. setzte diese Reformversuche in einem Rundschreiben vom 9. März 1189 fort.
Neben der allgemeinen Expansion von Schriftlichkeit im 12. Jahrhundert hatte der überdurchschnittliche Arbeitsanfall in der päpstlichen Kanzlei seit Gregor VIII. aber noch andere Gründe. Unmittelbar nach dem 21. Oktober 1187 muss in Ferrara, wo sich die Kurie zu dieser Zeit befand, die Nachricht vom Fall Jerusalems eingetroffen sein. Mit der nun einsetzenden Kreuzzugspropaganda erhöhte sich die Produktion der Kanzlei aufgrund der zahlreichen Rundschreiben erheblich. Schon drei Tage nach der Wahl am 21. Oktober 1187, also bereits vor der Konsekration am 25. Oktober, setzte die Urkundenproduktion ein. Noch für den selben Monat sind 24 Papsturkunden Gregors VIII. nachweisbar. Unter Urban III. lief unterdessen die Produktion wesentlich langsamer an. Hier lassen sich für den gleichen Zeitraum lediglich zwei Urkunden finden. Erst ca. zweieinhalb Wochen nach der Wahl (25. November 1185) setzte zum 12. Dezember 1185 die Urkundenherstellung unter Urban III. offenbar richtig ein. Diese Beobachtung lässt sich auch bei der Erhebung Lucius` III. machen. Nach der Wahl am 1. September 1181 dauerte es zunächst neun Tage, ehe überhaupt zwei Urkunden ausgefertigt wurden. Bis sich in der Kanzlei die gewohnte Produktion einstellte, vergingen sogar mehr als eineinhalb Monate.

Auf die Frage hin, ob die päpstliche Kanzlei zu bestimmten Zeiten ihre Urkundenproduktion aussetzte oder steigerte (z.B. an Feiertagen, kirchlichen Anlässen o.ä.), lässt sich eine interessante Beobachtung machen: Vorausgesetzt, dass das Datum jedesmal dem Tag der Ausfertigung oder Aushändigung entspricht , sind sowohl an Weihnachten als auch an Heiligabend Urkunden nachweisbar. Für den 26. und 27. Dezember finden sich hingegen keine Stücke. Selbst unter Clemens III. und Coelestin III. sind an diesen Tagen keine einzigen Ausfertigungen ersichtlich, und rechnet man noch Alexander III. hinzu, für dessen Pontifikat bei Jaffé-Loewenfeld ebenfalls keine Urkunde vom 26. oder 27. Dezember verzeichnet ist, hat man bereits einen Zeitraum von fast 40 Jahren (1159-1198), auf den diese Beobachtung zutrifft. Die Überlieferungsproblematik kann hier sicherlich nicht greifen. Hinzu kommt, dass die Produktion unmittelbar vor dem 26. Dezember und nach dem 27. Dezember leicht ansteigt. Handelte es sich hierbei vielleicht um einen Ausgleich für die zwei arbeitsfreien Tage ? In der Tat liegt der Rückschluss nahe, dass sich die Kanzlei - mit einer über das Jahr nahezu kontinuierlichen Urkundenproduktion - zu diesem Zeitpunkt wohl eher im Urlaub befand.
Die Entwicklung der Arbeitsproduktivität über das Jahr lässt vor dem Hintergrund der Jahreszeit und des kirchlichen Festtagszyklus darauf schließen, dass die Papstkanzlei neben dem „normalen“ Dienstbetrieb auch den Sonn- und Feiertagsdienst sowie Urlaubsdienst (im Hochsommer) mit jeweils reduzierter Mannschaft kannte. So lassen sich unmittelbar vor , nach und an Ostern Papsturkunden nachweisen. Trotz der Begehung des höchsten Feiertages im Kirchenjahr, riss die Kanzleitätigkeit nicht ab. An Ostern 1184 lassen sich gleich drei Ausfertigungen nachweisen und auch 1186 befand sich die Kanzlei nachweislich in Produktion. Ebenso führte die Kanzlei ihre Tätigkeit an Pfingsten fort. In den Jahren 1183, 1185 und 1186 sind keine wesentlichen Unterbrechungen im Ausstellungsablauf während der Pfingstfeiertage erkennbar. Diese Beobachtung deckt sich mit den Ergebnissen PFAFFS, der für den Zeitraum 1191-1198 nachweisen konnte, dass die päpstliche Kanzlei nicht nur an Sonntagen, sondern auch an hohen Festtagen tätig gewesen sein muss.
Anhand der Urkunden bei denen mindestens die Monatsangabe möglich ist, lässt sich eine bemerkenswerte saisonale Entwicklung des Urkundenausstoßes feststellen, wobei diese nicht auf der astronomischen, sondern auf der landläufigen Einteilung in Jahreszeiten beruht: März bis Mai (Frühling), Juni bis August (Sommer), September bis November (Herbst) und Dezember bis Februar (Winter). Für die heißen Sommermonate in Italien ist eine niedrigere Produktivität zu erwarten, da die Kurie in dieser Zeit häufig Rom verließ, um zu den päpstlichen Landresidenzen in den umliegenden Bergen Latiums zu ziehen. Auch die Petenten mieden gern den römischen Hochsommer. Der von Rom entfernte Aufenthalt der Kurie während der Jahre 1182-1187 änderte an diesen Gewohnheiten nichts. Auch wenn die Kanzleitätigkeit im „Sommerurlaub“ nicht gänzlich aussetzte, so sank die Urkundenproduktion in dieser Jahreszeit doch deutlich. Eine Untersuchung der saisonalen Entwicklung der Papsturkundenproduktion vom 8. bis zum 12. Jahrhundert führte jüngst auch BISCHOFF durch. Seine Ergebnisse, die für den Zeitraum 1181-1187 auf 2932 Urkunden basieren, sind geringfügig zu ergänzen. Denn während für die Zeit seit Alexander III. eine Verschiebung des Produktivitätsscheitels von März bzw. April auf den Monat Mai zu beobachten ist , so lag dieser seit der Zeit Lucius III. wieder im März. Für die Urkundenproduktion des 12. Jahrhunderts scheint dem Pontifikat Alexanders III. wohl eher eine, wenn auch richtungsweisende, Ausnahmerolle zugekommen zu sein. Dies gilt auch für die Verlagerung des Tiefpunkts der Kanzleitätigkeit, die mit hinlänglicher Wahrscheinlichkeit erst nach 1187 vom August auf den September übergegangen sein kann. Unter Lucius III. und Urban III. lag der Tiefpunkt jedenfalls zweifelsohne im Monat August. Auch stand zwischen den Jahren 1181 und 1187 der Juli noch am Beginn der Sommerpause. BISCHOFF hingegen ist der Auffassung, seit Alexander III. markiere der Monat Juli keinen Einschnitt mehr, da sich seit den 1160er Jahren die Zahl der im Juli ausgestellten Urkunden in etwa mit dem Jahresdurchschnitt decke. Wie die Untersuchung ergeben hat, trifft diese Auffassung auf den hier untersuchten Zeitraum nicht zu. Der Grund für die Differenz dürfte in der Methodik BISCHOFFS zu suchen sein. Seine Statistik der saisonalen Entwicklung für die Jahre 1161-1197 verzerrt aufgrund des gleitenden Mittelwertes geringfügig die Entwicklung zwischen den einzelnen Pontifikaten. Die saisonale Häufigkeitsverteilung bestätigt somit die Vermutung, dass die päpstliche Kanzlei im Sommer die geringste Produktivität entwickelte.Während bei 2492 erfassten Daten die Anteile von Herbst und Winter ziemlich genau den Jahresvierteln (= 623) entsprechen, liegt der Sommer um etwas mehr als denselben Wert darunter wie der Frühling darüber. Der Eindruck drängt sich auf, dass die Kanzlei wegen des zu erwartenden sommerlichen Abebbens der Urkundenproduktion im Frühling etwas aktiver wurde.

IV.

Bei der Untersuchung der Urkundenempfänger sollte deutlich werden, dass grundsätzlich zwischen Adressat und Empfänger zu unterschieden ist. Während an den Johanniterorden insgesamt über 200 Urkunden gerichtet sind, weisen gerade einmal die Hälfte der Stücke auch in der Adresse die Johanniter als Empfänger aus. Andernfalls ist die Adresse gewöhnlich an den gesamten Klerus (venerabilibus fratribus archiepiscopis, episcopis, et dilectis filiis abbatibus, prepositis et prioribus et universis ecclesiarum prelatis) gerichtet. Ebenso verhält es sich bei den Papsturkunden für die Templer, Zisterzienser und Kluniazenser. Es drängt sich der Eindruck auf, dass vorrangig bei „internationalen“ Institutionen wie Mönchs- und Ritterorden schon in der textlichen Gestaltung der Urkunde der potentielle Rechtsgegner miteinbezogen wurde. Denn gewährte der Papst den großen Orden des 12. Jahrhunderts z.B. Schutz-, Sepultur- oder Zehntprivilegien, so wurden diese im Streitfall als Rechtstitel herangezogen. Dass die gegnerische Partei größtenteils aus dem Klerus kam, es sich also je nach Zuständigkeit um die in der Adresse genannten Erzbischöfe, Bischöfe, Äbte usw. handelte, könnte auch die Differenz zwischen Empfänger und Adressat erklären. Was zugegebenermaßen heute etwas befremdlich erscheint, verwundert angesicht der mittelalterlichen Funktion und des damaligen Gebrauchs der Adresse wenig. Offenbar entsprach es herrscherlicher Würde eher, eine Mehrzahl von Amtsträgern anzusprechen. In diesen „allgemeinen“ oder „generellen Adressen“ deutete schon die Form in Richtung der Publicatio, der Veröffentlichung einer Rechtssache im juristischen Sinn. Dass die allermeisten Petenten geistliche Ämter innehatten, war schon vor Beginn der Untersuchung ersichtlich. Nicht nur die Überlieferung, die ja bekanntlich für unsere Zeit fast ausschließlich den geistlichen Archiven zu verdanken ist , trägt daran eine Schuld, sondern das schriftliche kuriale Betätigungsfeld bezog sich naturgemäß in erster Linie auf die Geistlichkeit. Demnach waren von 3152 Urkunden, bei denen überhaupt ein Empfänger zu ermitteln ist, insgesamt 3034 für geistliche Adressaten bestimmt, was 96,2 % entspricht. Für weltliche Empfänger verließen zwischen 1181 und 1187 gerade einmal 78 Urkunden (= 2,5 %) die päpstliche Kanzlei. Der restliche Anteil (1,3 %) erreichte sowohl weltliche als auch geistliche Empfänger, was 40 Urkunden entspricht. Auf die geistliche Empfängerschaft, die hauptsächlich aus Bischöfen, Klöstern, Kirchen und Orden bestand, soll hier nicht weiter eingegangen werden. Interessanter scheinen die an weltliche Personen adressierten Papsturkunden zu sein. Der Fälschungsprozentsatz liegt hier mit 4,8 % relativ hoch. Viele päpstliche Schreiben, insgesamt 37,3 % der Urkunden mit weltlichen Empfängern , richten sich an Städte (Räte, Bürger, Volk, Burg usw.) , besonders in Italien und Frankreich. 25 Stücke gehen an Kaiser und Könige (= 21,2 %), wobei für König Heinrich II. von England (1154-1189) mit sieben Stücken und Kaiser Friedrich I. (1152-1190) mit sechs Stücken schon mehr als die Hälfte der Urkunden mit königlichen Adressaten verzeichnet ist. Dass sich für Philipp II. von Frankreich (1180-1223) indessen nur eine Urkunde zwischen 1181-1187 finden lässt überrascht etwas, denn es lassen sich immerhin drei Schreiben für den schottischen König Wilhelm I. (1165-1214) und zwei für König Wilhelm II. von Sizilien (1166-1189) nachweisen. Unter den weiteren königlichen Empfängern finden sich noch Alfons VIII. von Kastilien (1158-1214) , Balduin V. von Jerusalem (1185-1186) , Knut VI. von Dänemark (1182-1202) , Sancho I. von Portugal (1185-1211) und Heinrich VI. (1169/90-1197). 20 weitere Urkunden nennen Grafen, Edelmänner, Ritter und Herren als Empfänger (22,8 %). Die übrigen richten sich an die Gesamtheit der Christgläubigen in einzelnen Ländern und Diözesen oder in allen Teilen der abendländischen Christenheit. Einzig in Spanien findet sich noch eine Urkunde, die neben dem Abt von Boadilla auch einen laicus B. Martin ausdrücklich in der Adresse nennt. Die augenscheinlich geringe Anzahl der weltlichen Empfänger soll nicht über einen Aspekt hinwegtäuschen: In einer Vielzahl von Fällen nämlich waren weltliche Personen mittelbar oder unmittelbar betroffen, sei es bei Streitigkeiten zwischen Klerus und Adel oder bei Rechtsakten, die einer Zustimmung oder Zeugenschaft weltlicher Herrscher bedurften. In solchen Fällen wandte sich das päpstliche Schreiben in der Adresse stets an die geistliche Partei oder ist uns zumindest durch diese überliefert. Direkt tangiert waren aber nicht nur weltliche Große, sondern auch Dorfbewohner, Bauern oder Tagelöhner, die auf den Besitzungen der Geistlichkeit wohnten und wirtschafteten. Dass sich sogesehen die Papsturkunden als Rechtsinstrument inhaltlich auf viel weitere Bereiche des mittelalterlichen Lebens auswirkten und oft nicht nur alleine den geistlichen Adressaten betrafen, sei nur am Rande bemerkt.
Bei der Urkundenverteilung auf die Empfängerländer ergibt sich ein Problem hinsichtlich der Zuordnung. Als Grundlage dient die Einteilung nach Diözesen, d.h. Cambrai, Metz, Toul und Verdun werden zu Deutschland gerechnet. Zu Frankreich werden auch die englischen Festlandsbesitzungen, der königsferne Süden und Burgund hinzugezählt. Zwar mag es etwas problematisch erscheinen, die burgundischen Diözesen einfach unter Frankreich zu subsumieren, da das Arelat, wie Italien, ein eigenständiges regnum war, doch folgt die Einteilung hiermit den Vorarbeiten und Regesta für Frankreich und Italien. Böhmen wird trotz seiner Zugehörigkeit zur Mainzer Kirchenprovinz gesondert aufgeführt, sämtliche Gebiete des Nahen Ostens sind - mit Ausnahme einer Urkunde für Armenien - unter heiliges Land/Orient zusammengefasst. Für Ungarn, Polen und die Balkanländer folgt die Einteilung den zu erwartenden Bänden des Göttinger Papsturkundenwerks. Urkunden mit länderübergreifenden Adressen, worunter besonders die Stücke für Orden und Ritterorden fallen, finden sich unter dem Sammelbegriff „international“. Es sei noch darauf hingewiesen, dass in den Territorien, für welche die Germania- und Italia pontificia schon vorliegen, wesentlich mehr Deperdita mitgerechnet sind als in weniger gut erschlossenen Gebieten, für die noch ausreichende Vorarbeiten fehlen. Dies kann durchaus eine Verschiebung in den Prozentzahlen ergeben. Die Häufigkeit der Empfänger in den genannten geographischen Abgrenzungen setzt sich folgendermaßen zusammen. Mit einem eindeutigen Übergewicht Frankreichs (1046; 32,9 %), gefolgt von Italien (919; 28,9%), finden sich in Deutschland immerhin noch 11,4 % der Empfänger (362). Alle anderen Gebiete stehen weit zurück. Dieses Phänomen zeigt eine erstaunliche Kongruenz zu den Registern Gregors VII. und Bonifaz` VIII. Allerdings ist für England die besondere Überlieferungsgeschichte zu beachten. Geschlossene Archivkörper geistlicher Institutionen gibt es in England heute nur noch in einigen wenigen Bischofsstädten und Kathedralkapiteln. In staatlichen Archiven sucht man danach vergeblich. Haben sich die Reste der alten Klosterarchive in Deutschland, Italien, Frankreich, Spanien usw. vielfach als geschlossene Fonds erhalten, gibt es in England etwas derartiges nicht. Mit verschwindenden Ausnahmen sind die geistlichen Archive in unorganischen Sammlungen oder in Privatbesitz zersplittert. Nur ein Bruchteil davon ist in öffentlichen Archiven und Bibliotheken greifbar. Schuld daran trägt die Behandlung der Klosterarchive während der Säkularisation unter Heinrich VIII. (1509-1547) aufgrund derer die Originalpapsturkunden der Vernichtung fast vollständig zum Opfer fielen. Selbst in den Abschriftensammlungen sind die Spuren der Verfolgung heute noch durch Tilgung des Titels papa aus den Rubriken oder durch ganzes Herausreißen der die Papsturkunden enthaltenden Blätter zu sehen.
Die hohe Anzahl internationaler Empänger geht in erster Linie auf die Ritter- und Mönchsorden zurück. Allein mehr als die Hälfte dieser Urkunden empfingen die Johanniter, wobei sich die Verteilung sehr ungleich gestaltet. Zwischen dem 1. September 1181 und dem 1. Juli 1184 handelt es sich etwa um 30 Urkunden. Dies entspricht im Jahresmittel etwa auch der Anfrage unter Alexander III. Aber seit dem Treffen zwischen Papst und Kaiser in Verona (Oktober/November 1184) steigerte sich die Urkundenproduktion um ein Fünffaches. Sind uns vorher pro Monat zwischen ein und fünf Urkunden zu Gunsten der Johanniter überliefert, so erhöht sich die Zahl beispielsweise im Januar 1185 auf über 20 Urkunden. Nach Verona waren auch die Patriarchen von Jerusalem und die Templer- und Johannitermeister gekommen. Der auffällige Anstieg der Urkunden für die Johanniter dürfte wohl als Folge dieser Zusammenkunft mit dem Papst zu sehen sein, bei der sicherlich über die bedrohliche Situation im Heiligen Land beraten wurde. Auch für die Templer lassen sich insgesamt 47 Urkunden finden, obwohl hierbei zu bedenken ist, dass für diesen Ritterorden eine wichtige Überlieferungsgruppe ausfällt, nämlich das seit Beginn des 14. Jahrhunderts verlorene Ordenszentralarchiv. Außergewöhnliche Leistungssteigerungen der päpstlichen Kanzlei lassen sich immer dort feststellen, wo es, wie in Verona, zu großen Versammlungen kam. So stieg unter Alexander III. die Anzahl der Petenten während der Synode von Tours 1163, dem Treffen von Venedig 1177 und dem dritten Laterankonzil 1179 gewaltig an. Bereits unter Urban II. hatte sich während den Konzilien von Piacenza und Clermont 1095 die Urkundenproduktion um über das Doppelte erhöht. Die Verbindung der Teilnahme an kirchlichen Versammlungen mit dem Erwerb eigener Rechtstitel nutzten übrigens nicht nur Templer und Johanniter, sondern auch einzelne Benediktinerklöster und die Kartäuser.
Die relativ geringen Anteile der Papsturkunden für die peripheren Gebiete der abendländischen Christenheit im Süden (Portugal, Spanien), Westen (Irland, Schottland), Norden (Skandinavien) und Osten (Böhmen, Dalmatien/Kroatien, Polen, Ungarn) erklären sich wohl in erster Linie durch die Distanz zwischen Papst und Petent. Trotz der Entfernung entspricht aber die Zahl der Petenten aus dem Heiligen Land etwa der für Böhmen, Kroatien, Dalmatien, Polen, Skandinavien und Ungarn zusammen. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass allein die Hälfte der überlieferten Papsturkunden des Orients das Hospital in Jerusalem (6), der dort ansässige Patriarch (5) und die Kirche des heiligen Grabes (4) empfangen haben. Der Rest verteilt sich auf die Erzbistümer und Bistümer von Beirut, Byblos, Nazareth, Tripolis und Tyrus sowie auf wenige weltliche Empfänger. So zeigt sich, dass die Bindung der Kreuzfahrerstaaten an das Papsttum trotz der Beziehungen durch Kreuzzüge, Pilgerströme und Handelskontakte verhältnismäßig gering ausfällt. Etwas höher liegt die Anzahl der spanischen Urkundenempfänger (insgesamt fast 4 % der Urkunden). Als Folge der Zurückdrängung der Mauren durch die Reconquista und der sich anschließenden Rechtsstreitigkeiten um Privilegierungen und Bistumszugehörigkeiten von Klöstern und Kirchen erfolgte eine Häufung der Fälle, die zur Entscheidung delegiert oder direkt vor die Kurie getragen wurden. Außerdem lag dem Papsttum vor allem an dem Zusammenschluss der christlichen Reiche Spaniens. Intensive Beziehungen bestanden besonders zwischen den Päpsten und der Krone von Aragón. Boten, Gesandte und Legaten, die den Kontakt zwischen der Kurie und Spanien aufrecht erhielten, sind einerseits Zeugnisse der politischen Einwirkung, die die Päpste in immer höherem Maße auf die spanischen Reiche ausgeübt haben, sowie andererseits Ausdruck der Hinwendung der Petenten nach Rom.
Es bleibt noch eine Anmerkung zu Schottland. Hier findet sich neben einigen Klöstern und Kirchen in 40 % (!) aller Fälle der Bischof Joscelin von Glasgow als Empfänger wieder. Zweimal, im März 1182 und von Mai bis August 1186, ließ sich Joscelin vom Papst äußerst umfangreiche Privilegien und Rechte bestätigen. Offenbar war er bestrebt, die schon durch Vorgängerurkunden schriftlich fixierten Diözesanrechte zu erneuern und seine bischöfliche Zuständigkeit sowie den jurisdiktionellen Handlungsspielraum zu erweitern. Diese auffällige Serie an Papsturkunden für Glasgow dürfte mit dem Streben nach Unabhängigkeit von der Kirchenprovinz York zusammenhängen und dem damit verbundenen Versuch der schottischen Könige des 12. Jahrhunderts, die Erhebung St. Andrews zum Metropolitansitz zu erreichen. Dem Bischof von Glasgow, ungeachtet seines bevorrechtigten Kirchenstatus, wird ein Erzbischof in St. Andrews nur schwerlich willkommen gewesen sein. Folgerichtig erscheint auch Joscelin als ein Mann, der für seine Anstrengungen im Interesse seines Bistums, des Königs und des schottischen Königreichs viel Ruhm erntete und offenbar eine Lösung des Problems anstrebte, freilich in seinem Sinne. Eifer und Ansehen des Bischofs waren für die Ablehnung des erzbischöflichen Ranges für St. Andrews durch den Papst - die Privilegierung wurde erst 1472 gewährt - von großer, wenn auch nicht entscheidender Bedeutung. Vielmehr brachte die enge Anlehnung an das Papsttum für die ecclesia Scoticana, die als eine „besondere Tochter“ des römischen Stuhls angesehen wurde, die Zurückweisung der Ansprüche Yorks auf die Oberherrschaft über die schottische Kirche. Eine starke Häufung von Papsturkunden innerhalb eines kurzen Zeitraums für den gleichen Empfänger begegnet uns auch in Canterbury. Hintergrund war hier ein lang andauernder Streit zwischen dem Erzbischof Balduin und den Mönchen des Klosters S. Augustin um Besitzrechte und die Errichtung neuer Kirchen. Es gilt aber dennoch grundsätzlich zu trennen zwischen außergewöhnlichen Serien von Urkundenausstellungen wie für Glasgow oder Canterbury und gewöhnlichen Privilegierungen, die u. U. nicht minder umfangreich sein konnten. So ließen sich die Mönche von Saint-Hubert en Ardenne und von Chaise-Dieu jeweils 7 Urkunden innerhalb weniger Wochen ausstellen.

V.

Bei der Urkundenform galt die Untersuchung ausschließlich dem Eschatokoll, jedoch ohne Berücksichtigung von Papst- und Kardinalsunterschriften sowie Rota und Monogramm. Hierbei ist zwischen der sogenannten „kleinen Datierung“, die nur Ausstellungsort, Monat und Tag angibt (= kleines Eschatokoll/kl.E.) und der „großen Datierung“, die als Datum per manus-Formel den Aushändiger der Urkunde, Ort und exaktes Datum anführt (= großes Eschatokoll/gr.E., mit Kardinalsunterschriften: gr.E.u.S.S.), zu unterscheiden. Machmal lässt sich bei fehlendem Datum die Datierungsart anhand der gängigen Verewigungsformeln (in perpetuum) oder Grußformeln (salutem et apostolicam benedictionem) erschließen. Da aber nicht alle Urkunden ediert vorliegen bzw. nicht alle Editionen ohne größere Schwierigkeiten einzusehen sind, lassen sich lediglich bei 2845 Urkunden Angaben zur Urkundenform machen. 76 Urkunden, denen das Eschatokoll fehlt, können aufgrund der Verewigungsformel am Ende des Protokolls den Privilegien zugeordnet werden. In drei Fällen sind bei fehlender Datumsangabe noch die Kardinalsunterschriften erhalten geblieben, was nach einer genauen Auswertung aller Subskribenten eine ziemlich genaue Datierung ermöglichen dürfte. Dagegen weisen 87 Urkunden mit großer Datierung keine Kardinalsunterschriften auf. Hierbei handelt es sich ausschließlich um Kopien, vorrangig aus England, wo in vielen Kopialbüchern und selbst bei bischöflichen Transsumpten die Kardinalsunterschriften gänzlich weggelassen wurden. Daraus wie PFAFF zu schließen, dass sich die Privilegien nach großem Datum mit Kardinälen und großem Datum ohne Kardinäle unterscheiden, erscheint mir jedoch etwas problematisch. M. E. kann vielmehr davon ausgegangen werden, dass auf dem Original gewöhnlich mehrere Subskribenten verzeichnet waren. Man sollte deshalb diese Urkunden zu den feierlichen Privilegien hinzurechnen. Mit großer Wahrscheinlichkeit haben seit dem zweiten Laterankonzil (1139) die zum Zeitpunkt der Datierung eines feierlichen Privilegs an der Kurie anwesenden Kardinäle unterschrieben. Auch die von Pfaff angeführten Urkunden Coelestins III. für Lanthony, Richmond, Bury S. Edmunds, Flaxley, Bridlington und Clonard scheinen eher jenen englischen Chartularen zu entstammen, bei deren Erstellung sich die Kopisten nicht exakt an die originale Vorlage hielten. Abgesehen von der schon erwähnten speziellen Überlieferungslage in England, finden sich vollständige Kopien meist in englischen Abschriften, die noch aus dem 12. und 13. Jahrhundert stammen.

Die Statistik verdeutlicht den Anteil von 27,6 % feierlicher Privilegien. 72,4 % der Urkunden sind nur mit Orts-, Monats- und Tagesangabe versehen. Hinzugerechnet sind auch die litterae mit kleiner Datierung und Indiktion , die seit dem Pontifikat Gregors VIII., der zuvor seit Februar 1178 Kanzler der römischen Kurie war, aufkommen. Neben den Gratialbriefen (litterae gratiae oder litterae cum serico) bzw. kleineren Privilegien und Justizbriefen (litterae iustitiae oder litterae cum filo canapis), die häufig über die Kanonistik überliefert sind , finden sich hierunter auch litterae clausae und einige Delegationsmandate. Gregor VIII. unterließ es nach seiner Erhebung, mit der gleichzeitig das Kanzleramt frei wurde, einen Nachfolger mit der Amtsleitung der Kanzlei zu betrauen. In den Datierungen der Privilegien erscheint nun ausschließlich der Laterankanoniker Moses als vicem agens cancellarii. Denselben Titel hatte Moses bereits geführt, als Gregor VIII. noch als Kanzler über ihm gestanden hatte. Das Kanzleramt blieb anschließend bis 1205 vakant, ehe Innocenz III. den alten Kanzlertitel wieder einführte.

VI.

In engem Zusammenhang mit der Entwicklung im Kanzleiwesen steht die Verwendung verschiedener Formulare. Die ersten zwei oder drei Worte des Kontextes (Initium) können nicht nur der Identifizierung anonymer und literarischer Quellen dienen, sondern auch äußerst hilfreich bei der chronologischen Einordnung einzelner Urkunden sein. Es sei aber darauf hingewiesen, dass Arengen mit gleichen Initien oftmals völlig verschiedene Folgetexte haben. Bei insgesamt 858 verschiedenen Initien ist deshalb mit schätzungsweise 1000 verschiedenen Arengen in den Jahren 1181-1187 zu rechnen, d.h. für nahezu jede dritte Urkunde wurde ein individuelles Formular benutzt. Dass in Zeiten expandierender Schriftlichkeit überhaupt solche zum Teil jahrhundertealten Kanzleitraditionen beibehalten wurden, scheint schon verwunderlich genug. Schließlich war die päpstliche Kanzlei der größte Urkundenaussteller des europäischen Mittelalters und besaß, gemessen an der Anzahl der ausgefertigten Stücke, eine große Überlegenheit gegenüber den Kanzleien anderer geistlicher oder weltlicher Herrscher. Sie blieb aber dennoch eine konservative Institution. Die Einführung allgemeiner Formulierungen für die Mehrzahl der Urkunden hätte sicher nahegelegen, stattdessen blieben aber teilweise bis ins 6. Jahrhundert zurückgehende Formeln in Gebrauch. Eine Reduzierung der Textvorlagen, wie es etwa die englische oder französische Kanzlei seit dem 13. Jahrhundert vollzog , ist nicht zu beobachten. Dass sich einzelne Arengen dennoch in ihrer Entwicklung und in ihrem Sinngehalt im Laufe der Zeit verändern konnten, hat in jüngster Zeit SAYERS aufgezeigt, während 1984 bereits HIESTAND tiefgreifende Formularstudien zu den Papsturkunden für Templer und Johanniter vorlegen konnte. Trotzdem steht bislang eine umfassende Studie zur Formulargeschichte der päpstlichen Kanzlei noch aus.
Unter den häufigsten Urkundenformeln finden sich für die Jahre 1181-1187 Iustis petentium desideriis (240 Urkunden) und Audivimus et audientes (66) bei päpstlichen litterae sowie Religiosam vitam eligentibus (150), Quotiens a nobis (136), Effectum iusta postulantibus (97) und Piae postulatio voluntatis (58) bei feierlichen Privilegien. Noch relativ häufig finden wir außerdem Prudentibus virginibus quae (35), Monet nos apostolicae (27), In eminenti apostolicae (18) und Cum simus ad (22) sowie Christianae fidei religio (11). Erwähnenswerter scheinen aber die Formeln, die erstmals in den Jahren 1181-1187 in der päpstlichen Kanzlei erscheinen. So fand beispielsweise Non absque dolore in Urkunden für Templer, Johanniter und Kluniazenser erstmals unter Lucius III. Verwendung. Während der Kanzlerschaft Albert Morras finden wir außerdem die Formulare Ad hoc gradus , Exhibita semper circa und Quotiens a apostolica ausschließlich für Lucius III., Cum vobis a , Firmum in corde und Cum super quodam für Urban III. Die Feststellung solcher Erscheinungen kann für die zeitliche Eingrenzung anonymer Texte und bei der Datierung unzulänglicher Regesten äußerst hilfreich sein. Es fällt außerdem auf, dass mit Beginn der Kanzlerschaft Alberts, das oft verwandte Formular Quoniam sine verae völlig wegfällt und erst wieder nach seinem Tod Eingang in die päpstliche Kanzlei findet. Auch Sicut iuniusta poscentibus findet sich durchgehend seit dem 6. Jahrhundert bis zur Zeit Alexanders III. Aber nach dem Antritt Alberts als Kanzler (1178), reißt der Gebrauch ab. Auf eine parallele Erscheinung während der Kanzlerschaft Haimerichs (1123-1141) hat vor über 100 Jahren bereits ROBERT hingewiesen. SCHMALE nahm diesen Gedanken auf und konnte zeigen, dass eine Reihe sehr alter Arengenformeln mit dem Moment aufhören, da Haimerich die Kanzleigeschäfte übernimmt. Ebenso wie unter Albert Morra wurden bestimmte Formeln bis zum Amtsantritt Haimerichs verwendet, setzten dann aber aus, und werden nach seinem Tod wieder in Gebrauch genommen. Eine bestehende Verbindung zwischen der Besetzung des Kanzleramtes und der Verwendung bestimmter Formulare lässt sich für nahezu alle Kanzler überdurchschnittlicher Bedeutung finden: Haimerich, Johannes von Gaeta, Roland Bandinelli und eben auch Albert Morra. Parallel hierzu dürfte sich auch die Zuweisung unterschiedlicher Formeln zu einzelnen Institutionen herausgebildet haben. So beginnen die feierlichen Privilegien für die Templer mit Omne datum optimum , Privilegien für die Johanniter meist mit Christianae fidei religio. Die Ausnahme bei den Johannitern bildet ein Privileg Lucius` III. mit dem Initium Quanto per gratiam. Auffällig ist hierbei allerdings, dass ansonsten diese Formel nur bei kleinen Datierungen auftaucht , dann aber auch immer in der Adresse an die Johanniter gerichtet. Recht häufig finden wir noch unter Lucius III. das einfache Privileg für die Johanniter Quam amabilis deo. Diese erstmals unter Innocenz II. ausgestellte Urkunde findet bei der Textentwicklung unter dem Kanzler Albert ihre Vollendung. Von insgesamt 37 bekannten Ausfertigungen des 12. Jahrhunderts fallen beinahe die Hälfte in die Pontifikate Lucius`III. und Urbans III.
Es soll hier nochmals auf den Zusammenhang zwischen Formular und Empfänger bzw. Adressat am Beispiel Pervenit ad nos hingewiesen werden. Richtet sich die Urkunde inhaltlich an die Templer oder Johanniter , ist der gesamte Klerus in der Adresse aufgeführt. Ist die Urkunde hingegen an eine bestimmte Person adressiert, führt sie diese auch namentlich in der Adresse an. Dass bei solchen Arengen, die bei gleichen Initien in unterschiedliche Formulare einmünden, mehr die Tätigkeit des Diktators als des Kanzleischreibers tangiert wurde, soll hier nur angemerkt werden. Schließlich beanspruchte der Entwurf eines individuellen Formulars ungleich mehr Zeit als das bloße Abschreiben einer schon vorhandenen Vorlage.

VII.

Zusammenfassung: 1). Bei der Zusammenstellung des päpstlichen Itinerars ließen sich noch wenige Ergänzungen hinzufügen, so beispielsweise der Aufenthalt der Kurie in Cesena durch die unbeachtet gebliebene Urkunde vom 26. Juni 1184. Gemessen an der Leistungsfähigkeit von Gesandtschaften und anderen Reisenden im 12. Jahrhundert, bewegte sich der Papst und seine Begleiter mit kaum mehr als 20 Kilometer täglich doch recht langsam, auch wenn man bedenkt, dass die Reisegeschwindigkeit desto geringer war, je vornehmer die Reisenden und je größer die Reisegesellschaft war. 2). Bezüglich der Urkundenüberlieferung war festzustellen, dass der weitaus größte Anteil der Urkunden (42 %) in Abschriften erhalten geblieben ist. Etwa ein Viertel existiert heute noch im Original. Es hat sich auch gezeigt, dass die Anzahl der Fälschungen mit 0,8 % im Vergleich zu den vorherigen Jahrhunderten verhältnismäßig gering ausfällt, eine Erscheinung, die sich auch bei den Kaiser- und Königsurkunden beobachten lässt. 3). Ziemlich aufschlussreich war eine Untersuchung der jährlichen Urkundenproduktion. Neben dem Höhepunkt der Kanzleitätigkeit unter Gregor VIII. ließ sich auch das Fehlen der vom 26. oder 27. Dezember datierten Urkunden feststellen. Ferner bestätigte die Erkenntnis, dass die Kanzlei auch an allen Feiertagen tätig war, frühere Forschungsergebnisse PFAFFS. Die saisonale Schwankung in den Jahren 1181 bis 1187 konnte als Ergänzung zu den Studien BISCHOFFS etwas detaillierter dargeboten werden. Ein Vergleich mit der ziemlich gegenteiligen saisonalen Schwankung bei den Urkunden Friedrichs I. Barbarossa bietet neue Aufschlüsse über das Verhältnis zwischen Urkundenproduktion, Klimaverhältnis und Jahreszeit. 4). Eine Untersuchung der Urkundenempfänger zeigte, dass grundsätzlich zwischen Adressat und Empfänger zu unterscheiden ist. So oder so liegt aber der prozentuale Anteil an überlieferten Urkunden für geistliche Empfänger/Adressaten über 95 % (hier: 96, 2 %). Auch die geographische Streuung zeigte ein gewohntes Bild: ein Übergewicht Frankreichs, gefolgt von Italien und Deutschland, während die restlichen Gebiete zurückstehen. Zu berücksichtigen war hierbei aber auch die differenzierte Überlieferungslage wie beispielsweise in England. 5). Die Untersuchung des Eschatokolls ließ darauf schließen, dass feierliche Privilegien in dem hier untersuchten Zeitraum auch stets mit Kardinalsunterschriften versehen waren. 6). Eine erste Auswertung der Initien ergab, dass die Kanzlei gegen Ende des 12. Jahrhunderts die Urkunden für bestimmte Empfänger wie Templer oder Johanniter immer wieder mit demselben Initium einleitete, wie sie auch für spezielle Inhalte einzelne Initien bevorzugte. Eine tiefgreifende Studie zur Formulargeschichte der päpstlichen Kanzlei hätte die Einbeziehung des gesamten Textgehaltes der Urkunden, insbesondere der Arengen, vorausgesetzt, weshalb hier nur erste Ansätze geboten werden konnten. Mir scheint aber gerade eine spezielle Untersuchung der Arengen äußerst aufschlussreich für die Forschung zum päpstlichen Kanzleiwesen im 12. Jahrhundert. Hier lassen sich noch einige Erkenntnisse gewinnen.

(fertiggestellt am 9.12.1997)